Interessensbekundungsverfahren der Ortsgemeinde Mackenbach zur Entwicklung des „Anwesens Beck“
Der Ortsgemeinderat Mackenbach hat in ihrer Sitzung am 02. Juli d.J. beschlossen, zur Entwicklung des „Anwesens Beck“ (ehemalige Gaststätte mit Hotel) ein öffentliches Interessenbekundungsverfahrens durchzuführen.
Bei dem Anwesen in der Hauptstraße 18 (Flurstück 651 / 8) handelt es sich um ein Grundstück mit einer Größe von 1.315 m². Straßenseitig ist ein ortsbildprägendes Sandsteingebäude vorhanden das Gaststätte und Hotel beherbergt hat. Dieses ist nach dem Willen der Ortsgemeinde zu erhalten, aber auf die ursprüngliche Bausubstanz zurück zu führen. Eine Bestandsaufnahme für den Komplex wurde bereits erstellt und kann interessierten Investoren zur Verfügung gestellt werden.
Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks befinden sich zwei später errichtete Gebäudeteile. Diese sind abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Entsprechende Vorentwürfe sind bereits erstellt worden. Zu dem Komplex gehört auch das Flurstück 651 / 7 mit einer Größe von 130 m², dieses ist in die künftige Gestaltung des Areals einzubeziehen.
Die Ortsgemeinde strebt eine Nutzung als Gemeinschaftseinrichtung für Senioren an. Interessenten werden gebeten, dies bei den Planungen zu berücksichtigen.
Die Ortsgemeinde Mackenbach bietet ein attraktives Wohnumfeld bei gleichzeitig günstiger Verkehrslage. Einrichtungen der medizinischen Versorgung sind ebenso vorhanden wie gastronomische Betriebe und Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Der Kindergarten, die Grundschule und ein vielfältiges Vereinsleben runden das Ortsbild ab.
Für Fragen stehen Ihnen die Beigeordnete der Ortsgemeinde Mackenbach, Bärbel Holzmann (architektur_holzmann@gmx.de), sowie Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Matthias Bachmann (Telefon 06374 / 922 – 271, Matthias.Bachmann@vg-weilerbach.de) und Johannes Cammisar (Telefon 06374 / 922 – 281, Johannes.Cammisar@vg-weilerbach.de) zur Verfügung.
Interessierte Investoren werden gebeten sich bis zum 28. August 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach (Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach) unter den o.g. E-Mailadressen zu melden. Die Ortsgemeinde Mackenbach behält es sich vor, danach eingehende Interessenbekundungen vom weiteren Verfahren auszuschließen. Auf die Teilnahme am weiteren Verfahren besteht kein Rechtsanspruch.
Zugleich geht die Ortsgemeinde Mackenbach davon aus, dass potenzielle Bewerber bereit und in der Lage sind, ihre finanzielle Bonität in geeigneter Art und Weise nachzuweisen.