Kinderreisepass beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Reisepass. Ein Kinderreisepass kann für Ihr Kind das richtige Dokument sein.

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

    Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt und ist ein Jahr gültig. Er kann um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

    In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

    Hinweis: Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

  • Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:

    • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
    • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
    • Ihr Kind muss bei der Antragstellung für den Kinderreisepass persönlich mit vorstellig werden
    • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen (das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes,
    • Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,
    • falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
    • Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).
    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses persönlich anwesend sein.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.

    Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet  EUR 6,00.

    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen