Landtagswahl 2026

Wahlen in der Verbandsgemeinde Weilerbach

Die nächste Landtagswahl findet am 22.03.2026 statt.

Bestimmen Sie Ihre Zukunft mit und machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!


Freiwillige Wahlhelfer (m/w/d) gesucht


Übernehmen Sie Verantwortung für unsere Demokratie und helfen Sie uns, eine reibungslose Wahl für alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Weilerbach zu gewährleisten.


Zur Durchführung der Landtagswahl am Sonntag, dem 22. März 2026, sucht das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahlvorstand mitzuwirken. 


Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten ein Erfrischungsgeld. Voraussetzung für die Arbeit im Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung für die Landtagswahl, d.h. am Wahltag muss das 18. Lebensjahr vollendet und der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit vorhanden sein.


Für die Landtagswahl haben wir für das Gebiet der Verbandsgemeinde mit ihren 8 Ortsgemeinden insgesamt 11 Urnenwahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke geplant. Die Wahlvorstände für die jeweiligen Wahlbezirke bestehen aus bis zu neun Mitgliedern.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, Wahldienst zu übernehmen, werden gebeten, sich über unser Anmeldeportal zu registrieren. 


Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten ein Erfrischungsgeld (Wahlvorsteher 40€, alle anderen Mitglieder im Wahlvorstand 30€). Voraussetzung für die Arbeit im Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung für die Landtagswahl, d.h. am Wahltag muss das 18. Lebensjahr vollendet und der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit vorhanden sein.