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Zuschussprogramme

Fördermöglichkeiten in der Verbandsgemeinde Weilerbach

Förderprogramme in der Verbandsgemeinde Weilerbach

Meilensteinprogramm der Verbandsgemeinde Weilerbach

Die Richtlinien des Meilenstein-Programms wurde geändert. Die Änderungen wurden am 12.07.2021 vom Verbandsgemeinderat beschlossen und traten rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft.

Nötig geworden waren die Änderungen nicht nur, weil die letzte Richtlinienüberarbeitung bereits drei Jahre zurückliegt. Zusätzlich hat sich mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der damit verbundenen Einführung der neuen Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) bei den Förderprogrammen des Bundes, an die das Meilenstein-Programm größtenteils eng gekoppelt ist, seit Jahresbeginn 2021 einiges geändert.

Weitere wichtige Änderungen umfassen

·         Verpflichtung zur Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme,

·         Öffnung des Programms für Vermieter*innen, die selber nicht in der VG Weilerbach wohnhaft sind,

·         Ausweitung auf Nichtwohngebäude,

·         Überführung des Themenbereichs Elektromobilität von der Innovationsförderung in die festgelegte Punktetabelle,

·         höhere Bewertung von Vollsanierungen im Vergleich zu Neubauten,

·         weitere Anpassungen in der Punktetabelle.

Die neuen Richtlinien mit allen Details sowie die neuen Antragsformulare finden Sie unten auf dieser Seite.

MEILENSTEIN Preisgeld zur Erreichung der "100% Zero Emission Village" in der Verbandsgemeinde Weilerbach

Die Investition in energiesparende Maßnahmen am eigenen Wohngebäude ist in mehrfacher Hinsicht eine lohnende Investition.
Denn einen vergleichbaren finanziellen Aufwand wie bei einer umfassenden energetischen Sanierung müssen Hausbesitzer*innen ohne Dämmung ohnehin über die nächsten 10-20 Jahre für vermeidbare Energiekosten ausgeben. Zudem sind weitere gesetzliche Vorgaben zur Stärkung des Klimaschutzes auch für Bestandsgebäude zu erwarten.

Um Hausbesitzer*innen zu animieren, die Chance zu ergreifen, ihr Gebäude jetzt zukunftsfit zu machen, fördern die Verbandsgemeinde Weilerbach Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauches im Gebäude.

Bedingungen:

  • Die Preisgeldsumme beträgt jährlich 20.000 Euro und wird über ein Punktesystem auf die Bewerber*innen verteilt.
  • Ein Punkt entspricht maximal 250 Euro.
  • Voraussetzung ist die Beantragung eines BAFA-Zuschusses oder eines KfW-Zuschusses bzw. -Kredits (Details bitte der Richtlinie entnehmen). Ausgenommen hiervon sind 100% elektrische Kraftfahrzeuge, Photovoltaikanlagen und Speicher sowie Innovationsförderung.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • vorbildliche Sanierungen im Gebäudebestand (Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen),
  • energiesparende Anlagentechnik, Nutzung Erneuerbarer Energien und Kraftwärmekopplung sowie intelligente Anlagensteuerung
  • kleine Nahwärmenetze,
  • vorbildliche Neubauten,
  • Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher,
  • 100% elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge sowie BAFA-geförderte Hybridfahrzeuge in Kombination mit Eigenstromproduktion
  • Innovationsförderung (z.B. kleine Windkraft, Speichertechnologien etc.)


Geltungsbereich:

Eulenbis, Erzenhausen, Kollweiler, Mackenbach, Reichenbach-Steegen, Albersbach, Fockenberg-Limbach, Rodenbach, Schwedelbach, Pörrbach, Weilerbach


Antragsformulare:


Förderprogramm der Ortsgemeinde Weilerbach

Ortsgemeinde Weilerbach Förderprogramm "Energetische Maßnahmen" (neue Richtlinie ab Juli 2023)