csm_We-Dorfplatz2_d8eae91368.jpg

DORFPLATz

Zustellung der Grundsteuerbescheide 2025


Bitte überweisen Sie die Grundsteuer 2025 erst nach Erhalt Ihres Grundsteuerbescheides. Der erste Zahlungstermin für die ab dem 09.04.2025 versendeten Abgabenbescheide ist der 15.05.2025 (dieser beinhaltet den 15.02.2025). Danach sind die regulären Fälligkeiten für das Jahr 2025 am 15.08, und 15.11. Bitte beachten Sie, dass diese Abgabenbescheide, wie bisher auch, Dauerbescheide sind, und auch nur bei Änderungen neue Abgabenbescheide erstellt werden. Diese Änderungen können entweder den Hebesatz oder den Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird, betreffen. Für die Folgejahre gelten bei Dauerbescheiden wieder die regulären 4 Zahlungstermine am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres. Diese Fälligkeiten finden Sie auf der zweiten Seite des Abgabenbescheides. Abbuchungen können auch, bei bisher erteilten SEPA-Lastschriftmandaten, erst nach Erhalt des Bescheides erfolgen. Sollten Sie vorher bereits Zahlungen geleistet haben, bitten wir um Verständnis, dass eine Zahlung aufgrund des Vorjahresbescheides nicht einbehalten werden konnte und die Beträge, die bereits vor dem 09.04.2025 geleistet wurden wieder erstattet wurden.

Hinweise zu Ihrem Grundsteuerbescheid
Ab 01.01.2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. In den vergangenen Wochen oder Monaten haben Sie vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für Ihren Grundbesitz erhalten. Dieser Bescheid ist zusammen mit dem Hebesatz der Gemeinde die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid (z.B. Zahlung oder Hebesatz) wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde.

 Ralf Schwarm
Bürgermeister