Standesamt:
Am 30.12.2025 ist das Standesamt von 10.00 bis 12.00 Uhr ausschließlich für Sterbefälle und Bestattungsgenehmigungen geöffnet. Weitere Angelegenheiten werden an diesem Tag nicht bearbeitet.
Einwohnermeldeamt:
Hinweis zur Landtagswahl am 22. März 2026
Alle Wahlvorschlagsträger müssen u. a. die Wählbarkeitsbescheinigungen (§§ 28 Abs. 5 Nr. 2, 33 Abs. 4 Nr. 2 LWO) für die aufgestellten Bewerber und bei nicht privilegierten Wahlvorschlägen Unterstützungsunterschriften mit der Bestätigung der Stimmberechtigung am Tag der Unterschriftleistung durch die Gemeindeverwaltung (§§ 28 Abs. 5 Nr. 4, 33 Abs. 4 Nr. 4 LWO) fristgerecht einreichen.
Die Verbandsgemeinde Weilerbach bietet daher AUSSCHLIESSLICH für die vorgenannten Bestätigungen am 29.12.2025, 30.12.2025 und am 02.01.2026 in der Zeit
von 10.00 bis 12.00 Uhr Sonderöffnungszeiten an.
Bürger, die in dieser Angelegenheit vorsprechen möchten, klingeln in dieser Zeit bitte an der Eingangstür zur Rummelstraße (Brunnen).
Andere Angelegenheiten können an diesen Tagen NICHT bearbeitet werden.
Verbandsgemeindekasse:
Die Verbandsgemeindekasse ist am 05.01. und 06.01.2026 aufgrund der Jahresabschlussarbeiten für den Publikumsverkehr ganztägig geschlossen.

