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DORFPLATz

Offenlagen gemäß §4a Baugesetzbuch


Durch die Novelle des Baugesetzbuches seit Mai 2017 ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch in das Internet der Gemeinde einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Neben der Veröffentlichung auf der Homepage der Verbandsgemeinde werden die Informationen auch ins Geoportal Rheinland-Pfalz eingestellt.