Schnelltestzentren in der Verbandsgemeinde Weilerbach:
Malteser
Bürgerhaus Rodenbach
Am Fürstengrab 12 a, 67688 Rodenbach
Öffnungszeiten:
Di: 16:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do: 16:00 Uhr - 20:00 Uhr
Sa: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
ohne Terminvereinbarung: mit Wartezeit - wenn möglich ab 18:30 Uhr. Bitte nutzen Sie hier die Öffnungszeiten für einen Besuch komplett aus.
mit Terminvereinbarung: Di und Do von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr telefonisch erreichbar unter der 06348 9729427
MVZ Dres. Schneider
In den Räumlichkeiten des Malteser Schnelltestzentrums (Bürgerhaus Rodenbach)
Am Fürstengrab 12 a, 67688 Rodenbach
Öffnungszeiten:
Mo: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
mit Terminvereinbarung unter: Corona Handy 0151 64193419 oder telefonisch an allen Standorten des MVZ
DRK
Bürgerhaus Reichenbach-Steegen
Albersbacher Straße 3 b, 66879 Reichenbach-Steegen
Öffnungszeiten:
Mi: 17:00 Uhr - 20:00 Uhr
Fr: 17:00 Uhr - 20:00 Uhr
mit Terminvereinbarung unter: www.kv-kl-land.drk.de oder telefonisch unter der 0800 9324283
Schnelltestzentren im Landkreis Kaiserslautern
Impfzentrum Kaiserslautern
Terminvereinbarung mit dem Bürgerbus der Verbandsgemeinde für Fahrten zum Impfzentrum:
Per E-Mail: buergerbus@vg-weilerbach.de
Telefonisch: 06374 922-199, montags 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Informationen, Beratung und Terminvergabe zur Impfung gegen das Coronavirus finden Sie unter www.corona.rlp.de oder www.impftermin.rlp.de oder telefonisch unter der 0800-5758100.
Kontaktadresse des Gesundheitsamt Kaiserslautern:
Telefon: 0631 7105-520
Telefax: 0631 7105-526
Postfach 3580, 67623 Kaiserslautern
Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass zunächst nur Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören, einen Termin beantragen können. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Medizinisches Personal außerhalb von Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege mit sehr hohem Expositionsrisiko,
- Personal in Impfzentren.
Eine Impfung ist aktuell nur möglich, wenn bei Ihnen keine sogenannten Kontraindikationen vorliegen. Kontraindikationen sind Kriterien oder Umstände, die eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme verbieten. Hierzu müssen Sie bei Anmeldung (Telefonisch oder Online) Auskünfte geben. Angefragt werden z. B. „Sie haben eine schwere immunsupprimierende (chronische) Krankheit“, „Sie haben innerhalb der letzten 6 Monate eine Chemotherapie erhalten“, „Sie haben in den letzten 4 Wochen eine andere Impfung erhalten“, „Es wurde bei Ihnen in den letzten 12 Monaten eine Organtransplantation durchgeführt“ sowie Fragen zu einzunehmenden Medikamentengruppen. Diese Fragen sollten Sie bei der Anmeldung beantworten können.
Im Zweifel drucken Sie bitte den Fragebogen aus und lassen diese durch Ihre Hausarztpraxis im Vorfeld beantworten, damit Sie sich diesen als „Muster“ bei der Anmeldung bereithalten können. Von Seiten der Verwaltung haben dies die angefragten Hausarzt-Praxen so mitgeteilt.