Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Bei der Anmeldung, die in Begleitung des schulpflichtigen Kindes erfolgen sollte, ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls eine Kindertagesstätte besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen.
Die Eltern unterrichten den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
Für die in unserer Trägerschaft stehenden Grundschulen sind folgende Anmeldetermine festgelegt:
a) Mackenbach
Für die Kinder aus den Ortsgemeinden Mackenbach, Erzenhausen und Schwedelbach
Freitag, 29.09.2023 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
b) Reichenbach-Steegen
Für die Kinder aus den Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und Kollweiler
Donnerstag, 28.09.2023 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
c) Rodenbach
Für die Kinder aus der Ortsgemeinde Rodenbach
Samstag, 30.09.2023 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
d) Weilerbach
Für die Kinder aus den Ortsgemeinden Weilerbach und Eulenbis
Freitag, 22.09.2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Bei evtl. Fragen steht Ihnen die jeweilige Schulleitung gerne zur Verfügung.
Ralf Schwarm
Bürgermeister