Elektronische Rechnungen (E-Rechnung)
Seit 01.04.2025 ist die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) verbindlich.
Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, sind seit diesem Datum zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Gemäß §3 ERechVORP müssen Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) übermittelt werden. Hiermit unterstützen Sie die Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Verwaltung.
Die Verbandsgemeinde Weilerbach nimmt an dem zentralen Verfahren „E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz“, kurz ZRE teil.
Über das E-Rechnungsportal können Sie elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung senden, die dann z. B. im Format XRechnung als XML-Datei weitergeleitet werden.
Für Rechnungssteller stehen hier sowie auf der Webseite des ZRE detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.
| E-Mail (ZRE): | ZRE-RLP@poststelle.rlp.de |
| Leitweg-ID: | 073355009000-001-27 |
| Peppol-ID: | 0204:073355009000-001-27 |
Die Authentifizierung erfolgt über ELSTER "Mein Unternehmenskonto".
Sollten Sie noch kein ELSTER "Mein Unternehmenskonto" haben, können Sie sich hier registrieren:
https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
Ausnahmen: PDF-Formate?
Sollten Sie von der Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ausgenommen sein, bleibt die Möglichkeit bestehen, Rechnungen als PDF-Dateien zu übermitteln. Diese können per E-Mail an rechnung@vg-weilerbach.de geschickt werden.
