Das Bild zeigt die Übergabe einer Rechnung

E-Rechnung

Elektronische Rechnungen (E-Rechnung)

Seit 01.04.2025 ist die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) verbindlich.
Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, sind seit diesem Datum zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Gemäß §3 ERechVORP müssen Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) übermittelt werden. Hiermit unterstützen Sie die Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Verwaltung.

Die Verbandsgemeinde Weilerbach nimmt an dem zentralen Verfahren „E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz“, kurz ZRE teil.

Über das E-Rechnungsportal können Sie elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung senden, die dann z. B. im Format XRechnung als XML-Datei weitergeleitet werden.

Für Rechnungssteller stehen hier sowie auf der Webseite des ZRE detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.

E-Rechnungsdaten der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach:
E-Mail (ZRE):ZRE-RLP@poststelle.rlp.de
Leitweg-ID:073355009000-001-27
Peppol-ID:0204:073355009000-001-27

Die Authentifizierung erfolgt über ELSTER "Mein Unternehmenskonto".

 Sollten Sie noch kein ELSTER "Mein Unternehmenskonto" haben, können Sie sich hier registrieren:
https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

  • Ausnahmen: PDF-Formate?

    Sollten Sie von der Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ausgenommen sein, bleibt die Möglichkeit bestehen, Rechnungen als PDF-Dateien zu übermitteln. Diese können per E-Mail an rechnung@vg-weilerbach.de geschickt werden.