Elektronische Rechnungen (E-Rechnung)
Zum 01.04.2025 wird die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) verbindlich.
Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab diesem Datum zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Gemäß §3 ERechVORP müssen ab diesem Zeitpunkt Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) übermittelt werden. Hiermit unterstützen Sie die Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Verwaltung.
Die Verbandsgemeinde Weilerbach nimmt an dem zentralen Verfahren „E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz“, kurz ZRE teil.
Über das E-Rechnungsportal können Sie elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung senden, die dann z. B. im Format XRechnung als XML-Datei weitergeleitet werden.
Für Rechnungssteller stehen hier sowie auf der Webseite des ZRE detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.
E-Mail (ZRE): | ZRE-RLP@poststelle.rlp.de |
Leitweg-ID: | 073355009000-001-27 |
Peppol-ID: | 0204:073355009000-001-27 |
Wer schon mit dem ZRE gearbeitet hat, sollte beachten, dass ab dem 01.07.2025 die Authentifizierung über das bisher verwendete Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich sein wird. Nachfolger ist das ELSTER "Mein Unternehmenskonto".
Sollten Sie noch kein ELSTER "Mein Unternehmenskonto" haben, können Sie sich hier registrieren:
https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
Ausnahmen: PDF-Formate?
Sollten Sie von der Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ausgenommen sein, bleibt die Möglichkeit bestehen, Rechnungen als PDF-Dateien zu übermitteln. Diese können per E-Mail an rechnung@vg-weilerbach.de geschickt werden.