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Feuerwache

in Weilerbach

Feuerwehr

Die Wehren der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weilerbach

In der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weilerbach verrichten derzeit 152 Feuerwehrmänner und -frauen ehrenamtlich in vier Wehren ihren aktiven Dienst. Die Jugendfeuerwehr besteht derzeit aus 27 Mitgliedern.

Die Wehrleute erfüllen sowohl die Pflichtaufgaben wie den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, als auch eine Reihe von anderen Aufgaben wie das Absichern von Martinsumzügen zum Wohle der Bürger der Verbandsgemeinde Weilerbach. Dazu stehen ihnen insgesamt 15 Einsatzfahrzeuge sowie zwei kreiseigene Fahrzeuge zur Verfügung.

Zahlen und Fakten über die Wehren

  • Wehrgliederung

  • Organigramm

    • Fachbereich: Wehrleitung
      Wehrleiter: Udo Strasser
      Stellvertreter: Felix Heiland ◦Leitung/Organisation

    • Fachbereich: Einsatz/Übung
      Fachbereichsleiter:: Udo Strasser
      • Feuerwehr Kollweiler
        • Brandschutz, ABC-Einsatz, Absturzsicherung
      • Feuerwehr Reichenbach
        • Brandschutz, Technische Hilfe, Absturzsicherung
      • Feuerwehr Rodenbach
        • Brandschutz, ABC-Einsatz, Absturzsicherung
      • Feuerwehr Weilerbach
        • Brandschutz, Technische Hilfe, Absturzsicherung, Logistik

    • Fachbereich: Ausbildung
      Sachbereichsleiter: Felix Heiland
      • Kreisausbildung
      • LFKS-Ausbildung
      • Absturzsicherung
      • DLK-Ausbildung
      • Atemschutz/Chemikalienschutzseminar

    • Fachbereich: Führungsdienst/AEP-Planung
      Sachbereichsleiter: Udo Strasser
      • Feuerwehreinsatzzentrale, Einsatzleitwagen
      • Alarm- und Einsatzplanung

    • Fachbereich: Technik
      Fachbereichsleiter: Udo Strasser
      • Geräte/Fahrzeuge
      • Atemschutz
      • Information und Kommunikation

    • Fachbereich: Vorbeugender Brandschutz
      Fachbereichsleiter: Udo Strasser
      • Schulklassenbetreuung
      • Begehungen

    • Fachbereich: Öffentlichkeitsarbeit
      Fachbereichsleiter: Udo Strasser
      • Jugendfeuerwehr
      • Pressearbeit

    • Fachbereich: Hauptamtlicher Gerätewart
      Fachbereichsleiter: Michael Herfurt
      • Geräteprüfung
      • Kleiderkammer
  • Alarm- und Einsatzplanung

    Entscheidend für eine qualifizierte und schnelle Hilfe ist eine fundierte Alarm- und Einsatzplanung, die zum Ziel hat, die Feuerwehreinheiten zu alarmieren und zusammenzuführen, welche schnellst möglich die benötigten Einsatzmittel zur Einsatzstelle bringen kann. In der Regel müssen dabei mehrere Einheiten alarmiert und auf der Anfahrt zur Einsatzstelle zusammengesetzt werden, weil keine Einheit die benötigten Einsatzmittel in vollem Umfang selbst bereit hält.

    Um dies zu gewährleisten, spielen drei Faktoren eine Rolle, die aus einem Notruf über 112 gefiltert und abgeschätzt bzw. bestimmt werden:

    1. Der Ort,
    2. Die Kategorie und
    3. das Ausmaß des Schadensereignisses

    Das Gebiet der Feuerwehr der VG Weilerbach ist dazu in 5 Alarmierungsbereiche (AB) untergliedert, die sich in der Regel an den Grenzen der Ortsgemeinden orientieren.
    AB1: Reichenbach-Steegen
    AB2: Kollweiler
    AB3: Weilerbach (inklusive den anderen Ortsgemeinden)
    AB4: Rodenbach und
    AB5: Randgebiet zu Kaiserslautern

    Die Landstraßen und die BAB A6 sowie einige spezielle Ortsbereiche (z.B. Mückenhof) bilden dabei Ausnahmen. Ebenso sind alle Objekte mit besonderen Gefahren oder besonders hohem Risikopotential extra erfasst.

    Die Schadensereignisse werden, vereinfacht dargestellt, in die Kategorien Brand (z.B. Waldbrand, Gebäudebrand), Allgemeine Hilfe (z.B. Verkehrsunfall, umgestürzter Baum) und Gefahrstoffe (z.B. Ölspur, Chemieunfall) eingeteilt.

    Das Ausmaß bestimmt die Alarmstufe, die von 1 (kleines Ausmaß) bis 5 (Katastrophe) geht. Die Verbandsgemeinden sind nur für die Alarmstufen 1-3 verantwortlich, da für größere Ereignisse ab Alarmstufe 4 schon auf Landkreisebene zusammengearbeitet werden muss.

    Auf die Kategorien und auf die Alarmstufen hat die Feuerwehr der VG Weilerbach keinen Einfluss. Sie sind fest vorgegeben und können nicht verändert werden.

    Die benötigten Einsatzmittel werden nach folgendem Prinzip alarmiert und zusammengesetzt:

    • in der Alarmstufe 1 wird ein Erstangriffsfahrzeug des Typs Löschgruppenfahrzeug (LF) alarmiert, das Grundeinsatzmittel mitführt. Alle Züge der Feuerwehr der VG Weilerbach verfügen über ein solches LF. Aus dem Führungsdienst wird nur die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) benötigt. Weitere Führungsmittel sind nicht notwendig.

    • in der Alarmstufe 2 werden die Grundmittel um Unterstützungsmittel ergänzt. Diese hängen von der Einsatzkategorie ab. Bei der Kategorie Brand handelt es sich um eine Drehleiter (DLK) und ein Tanklöschfahrzeug (TLF), bei der Kategorie Allgemeine Hilfe um einen Rüstwagen (RW) und ein Tanklöschfahrzeug (TLF), bei der Kategorie Gefahrstoffe um einen Gerätewagen Gefahrgut (GwG) und einen Mannschaftstransportwagen (MTW). Aus dem Führungsdienst wird der Wehrleiter, die FEZ und das Führungsfahrzeug alarmiert.

    • in der Alarmstufe 3 werden alle drei Züge der Feuerwehr der VG Weilerbach alarmiert und der komplette Führungsdienst bestehend aus Wehrleiter, Führungsassistenten, Führungsfahrzeug und FEZ wird eingesetzt.
  • Tipps & Infos

    Wie setze ich richtig einen Notruf ab?
       
    Die genaue Notfall-/Unfallmeldung ist für die Rettungskräfte sehr wichtig, da sie sich anhand der Informationen genau auf den Notfall/Unfall vorbereiten können. In Ihrer Notfall-/Unfallmeldung sollten Sie knapp und präzise die folgenden fünf W beachten:

    • Wo ist der Notfall/Unfall ?
    • Was ist geschehen ?
    • Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen ?
    • Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen ?
    • Warten Sie immer auf Rückfragen der Leitstelle !

    Dabei ist insbesondere das letzte W das wichtigste, weil Sie damit der Leitstelle Gelegenheit geben, offene Fragen zu klären oder Unklarheiten zu beseitigen.

     

    Was ist ein Feuerwehrschlüsseldepot und wozu dient es?

    Feuerwehrschlüsseldepots, Feuerwehrschlüsselkästen oder (Feuerwehr-)Schlüsselsafes sind ganz allgemein kleine Tresore, in die der Eigentümer eines Gebäudes bzw. Objektes einen oder mehrere Generalschlüssel legt, damit die Feuerwehr im Alarmfall einen ungehinderten Zugang zum Objekt hat. Deswegen sind solche Tresore in der Regel am Haupteingang, beispielsweise in einer Außenwand, untergebracht.

    Dabei ist in solche Tresore, die aufgrund von Bauauflagen installiert sind und deswegen zwingend vorhanden sein müssen, und in solche, die „freiwillig“ wegen anderer Gründe wie betriebsinternen Auflagen, Versicherungsauflagen, etc. installiert sind, zu unterscheiden.

    In beiden Fällen ist die Funktionsweise die gleiche: Der Tresor lässt sich nur dann öffnen und somit der Generalschlüssel nur dann entnommen werden, wenn die Brandmeldeanlage des Objektes einen Brand detektiert hat und der Tresorschlüssel vorliegt. Letzterer ist im Einsatzleitwagen und in der Feuerwehreinsatzzentrale der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weilerbach deponiert und damit nur Führungskräften zugänglich.

    Statistisch gesehen verursacht jede Brandmeldeanlage ein Mal pro Jahr einen Fehlalarm. Für die alarmierende Feuerwehr ist der Fehlalarm aber nicht zu erkennen. Sie muss daher auch in diesem Fall das Objekt anfahren und sich davon vergewissern, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Dazu muss sie auch in das Innere des Objektes vorgehen. Sind alle Zugänge verriegelt und kein Feuerwehrschlüsseldepot vorhanden, erfolgt der Zugang gewaltsam, wodurch unter Umständen unnötige Schäden und Kosten entstehen.

    Was ist zu tun, um ein Feuerwehrschlüsseldepot zu erhalten?

    Schicken Sie ein formloses Schreiben an die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weilerbach, Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach.

    Nennen Sie uns darin Ihre Anschrift und eine bevollmächtigte Kontaktperson sowie deren Kontaktdaten. Legen Sie zwei DINA 4 Lagepläne Ihres Objektes bei.

    Wir werden uns dann bei Ihnen melden.

    Weitere Infos:

    • Voraussetzung für ein Feuerwehrschlüsseldepot ist eine Brandmeldeanlage.
    • Das Vorhandensein eines Feuerwehrschlüsseldepots ist dem Sachversicherer anzuzeigen.
    • Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, das Feuerwehrschlüsseldepots im Einsatzfall zu nutzen.
    • Das Feuerwehrschlüsseldepot muss einmal pro Jahr gewartet werden. Dabei entstehen Gebühren.
    • Konzessionär der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weilerbach:

    Firma Kruse
    Sicherheitssysteme
    Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.kruse-sicherheit.de