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Baustelle

am Standort US-Klinikum Weilerbach

US-Hospital Weilerbach


Bauvorhaben

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesbauministerium, baut im Auftrag der amerikanischen Streitkräfte ein neues Militärkrankenhaus im ehemaligen Munitionsdepot auf der Gemarkung Weilerbach. Ein Teil des Plangebietes befindet sich auf der Gemarkung der Nachbargemeinde Ramstein-Miesenbach.

Der Bund bedient sich hierbei der Bauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz im Wege der Organanleihe, d.h. diese werden gegen Kostenerstattung unter seiner Fachaufsicht für den Bund als sein Organ tätig. Das zuständige Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde hat seinen Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) mit der Ausführung der Maßnahme betraut. Für das Bauvorhaben hat der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Kaiserslautern vor Ort eine eigene Niederlassung Weilerbach gegründet, ursprünglich mit Sitz in Landstuhl. Seit Mai 2022 gibt es ein Dienstgebäude an der Landesstraße 369 am Standort des US-Klinikums.


Das neue Krankenhaus, das bei den amerikanischen Streitkräften unter der Projektbezeichnung "Kaiserslautern Military Community Medical Center (KMCMC)" geführt wird, soll das bestehende, 1953 gebaute Hospital auf dem Kirchberg in Landstuhl (Landstuhl Regional Medical Center - LRMC) sowie die auf dem Flughafen ansässige Klinik der Air Force "Ramstein Air Base Clinc (RABC)" ersetzen.

Wissenswertes zum Projekt

  • Beschreibung

    Die Planungen für das neue Hospital sehen im Wesentlichen folgende Einrichtungen vor.

    • Klinikum mit ca. 120 Betten
    • Poliklinik (Fachärztebereiche)
    • Verwaltungsgebäude
    • Parkhaus
    • Lagerhaus
    • Energieversorgungsgebäude
    • Zugangskontrolle

    Neben der Erstversorgung der in militärischen Einsätzen verwundeten Soldaten sollen die genannten Einrichtungen die medizinische Versorgung der Militärgemeinde Kaiserslautern sicherstellen, die rund 50000 Personen umfasst.

    Projektdetails

    Das Projekt kann mit folgenden Kennwerten beschrieben werden:  

    • Projektträger: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung,
      Zweigstelle Landstuhl im Auftrag des Bundesbauministeriums
    • Geplanter Baubeginn: 4. Quartal 2012
    • Geplantes Bauende: 4. Quartal 2019
    • Größe des Plangebietes: 53 ha ◦davon Baufläche: 36,6 ha
      • 22 ha Neuversiegelung
      • 4,6 ha bestehende Versiegelung
    • Erschließung über die L369 mittels eines Kreisels in Höhe des Osttors zur Air Base,
      der sowohl Zufahrt zum Krankenhaus als auch zur Air Base dienen soll
    • Geschätztes Investitionsvolumen: ca. 1 Milliarde US-Dollar (ursprünglich 1,2 Milliarden US-$)
      Der US-Kongress hat im Januar 2013 Kosten für den Neubau in Höhe von rund 990 Mio US-Dollar genehmigt.
    • Europe Joint Engineer Training Symposium - KMCMC Recapitalization
  • Planverfahren

    Verfahren

    Die Planung des Vorhabens wird nach den Bestimmungen des Nato-Truppenstatutes und dessen Zusatzabkommen durchgeführt. Dabei ist nach bestimmten Grundsätzen gemäß der Auftragsbautengrundsätze (ABG 1975) zu verfahren.

    Die Planungshoheit der Verbandsgemeinde bzw. der betroffenen Ortsgemeinde greift bei diesem Vorhaben nicht. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Weilerbach stellt die betroffene Fläche als Sondergebiet für die militärische Nutzung dar. Für das Vorhaben ist kein Bebauungsplan aufzustellen.

    Dies entbindet jedoch nicht davon, im Zuge des Vorhabens - soweit erforderlich - baurechtliche, wasserrechtliche sowie boden- und abfallrechtliche oder sonstige Genehmigungen zu beantragen.

    Als Grundlage zur Beurteilung der Zulässigkeit der o.g. Genehmigungen ist im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG durchzuführen.

    UVP

    Es wurde behördlicherseits festgestellt, dass es sich bei dem Neubau des US-Klinikums um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt. Gemäß §3 Abs. 1 UVPG ist für das Bauvorhaben somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

    Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hat gemäß § 1 UVPG den Zweck:

    • die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen frühzeitig und umfassend zu bewerten und
    • die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben sowie
      bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie möglich zu berücksichtigen.


    Öffentlichkeitsbeteiligung

    Gemäß §9 UVPG ist die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens zu beteiligen. Das bedeutet, dass die Unterlagen der Umweltverträglichkeitsstudien in einem förmlichen Verfahren nach § 73 Abs. 3 und Abs. 4-7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes den Trägern öffentlicher Belange und den Umweltverbänden zur Stellungnahme zugesandt und zur Einsicht für die Bevölkerung ausgelegt werden. Nach § 3 Abs. 2 UVPG kann das Bundesministerium für Verteidigung für Vorhaben, die der Verteidigung dienen, die Anwendung dieses Gesetzes ausschließen oder Ausnahmen von den Anforderungen dieses Gesetzes zulassen, soweit zwingende Gründe der Verteidigung oder die Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen es erfordern.

    Die amerikanischen Streitkräfte haben von diese Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen entsprechenden Antrag für die durchzuführenden Rodungsmaßnahmen auf dem Gelände eingereicht. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat diesem Antrag nach Prüfung der Unterlagen mit Bescheid vom 02. August 2012 stattgegeben und zum sofortigen Vollzug freigegeben. Der Bescheid und die Begründung lagen vom 10. bis zum 27.08.21012 im Rathaus der Verbandsgemeinde zur Einsicht aus.

    Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Rheinland-Pfalz, hat gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln am 31. August 2012 Klage eingereicht. Am 3. September hat der Naturschutzbind Deutschland (NABU) Rheiland-Pfalz ebenfalls Klage gegen diesen Entscheid erhoben und einen Eilantrag gegen die gemehmigte Rodung gestellt.

    Das Verwaltungsgericht Köln hat zwischenzeitlich die Klage an das Verwaltungsgericht Neustadt abgegeben.
    Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Beschluss vom 14. November 2012 dem Eilantrag der Landesverbände Rheinland-Pfalz des BUND und Nabu stattgegeben.


    > Pressemitteilung Nr. 42/12 des MJV

    Das BMVg hat gegen diese Klage keine Beschwerde eingelegt, so dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt rechtskräftig ist.

    Die betroffenen Kommunen waren in diesem Verfahren nicht klagebefugt haben aber entsprechende Resolutionen (s. weiter unten) verabschiedet.

    Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Weilerbach Anja Pfeiffer und die Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer haben zwischenzeitlich erwirkt, dass eine Einsicht in die Unterlagen der Umweltverträglichkeitsstudie möglich ist.

    Rücknahme der Ausnahmeentscheidung
    Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat seine Ausnahmeentscheidung vom 02.08.2012 mit Bescheid vom 18.12.2012 zurückgezogen. Dadurch die der rechtliche Grund für die Ausnahmeregelung entfallen.

    Nach Gerichtsentscheid Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlickeitsbeteiligung vorgesehen

    Gemäß Ausage des ABB (OFD, Abteilung Bundesbau) vom Februar 2013 soll ein formelles UVP-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Vorbehaltlich der Ergebnisse einer juristischen Überprüfung wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA, Sparte Bundesbau) für die Durchführung der UVP zuständig sein.

    Offenlage

    Für den geplanten Klinikumneubau der US-Streitkräfte in Weilerbach (US-Hospital Weilerbach) sowie für den geplanten Kreisverkehrsplatz auf der L 369 zur verkehrlichen Anbindung des Klinikums wurde von den zuständigen Behörden eine UVP-Pflicht festgestellt.

    Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen wurde am 17.10.2013 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Weilerbach, Ausgabe 42/2013, bekannt gemacht.

    Die Planunterlagen werden u.a. im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Weilerbach vom 29. Oktober 2013 bis zum 28. November 2013 zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus waren die Unterlagen auch online auf den folgenden Internetseiten abrufbar.

    • auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungdirektion Süd (SGD Süd)
      Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen
    • auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
      Bekanntmachung
    • auf der Homepage des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz
      Rubrik Aufgaben > Planfeststellung > Aktuelle Planfeststellungsverfahren


    Gegen den Plan konnten bis zum 12. Dezember 2013 Einwendungen erhoben werden.

    Am 8. Januar 2014 fand im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Kaiserslautern ein Termin statt, bei welchem die Einwendungen im Rahmen des UVP-Verfahrens erörtert wurden.

    Die Ergebnisse des Erörterungstermines waren seinerzeit auf der Struktur- und Genehmigungsdirketion Süd Neustadt/Weinstraße abrufbar.


    UVS

    Im Rahmen der Umweltverträglichkleitsprüfung sind Unterlagen über die Umweltauswirkungen von Vorhaben vorzulegen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Diese sog. Umweltverträgllichkeitsstudie (UVS) wurde zum Ende des ersten Quartals 2012 fertiggestellt. Parallel dazu wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet. Die UVS wäre bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung  zur Einsicht offengelegt worden. Dies ist jedoch aufgrund des Entscheides des Bundesministeriums der Verteidigung nicht erfolgt.

    Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Weilerbach hat zusammen mit der Bundestagsabgeordneten Anita Schäfer erwirkt, dass die Umweltverträglichkeitsstudie trotz dieses Entscheides einsehbar werden. Bei einem Gespräch im Bundesverteidigungsministerium konnten sie erwirken, dass die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung doch ausgelegt werden allerdings ohne die Möglichkeit, Einsprüche geltend machen zu können. Die Unterlagen liegen seit dem 27. September 2012 zur Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeinde aus.

    Resolutionen

    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weilerbach und der Verbandsgemeinderat der VG Weilerbach haben als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesministeriums für Verteidigung in der Angelegenheit Ausschluss der Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung folgende Resolutionen verabschiedet.

    Wortlaut der Resolution des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Weilerbach

    "Verbandsgemeinderat fordert Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau des US-Medical Centers (Hospital) in Weilerbach

    Der Verbandsgemeinderat bedauert die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung nach § 3 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, dem Antrag der US-Streitkräfte auf Verzicht der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung beim Neubau des US-Medical Centers (Hospital) in Weilerbach, stattgegeben zu haben. Die vom Ministerium genannten Gründe sind in keiner Weise stichhaltig.

    Das durchaus positive Projekt für die Verbandsgemeinde und die Region wird durch die Entscheidung des Ministeriums nach Ansicht des Verbandsgemeinderates nicht gefördert, sondern erheblich belastet. Das Bundesministerium der Verteidigung wird aufgefordert, seine Haltung nochmals zu überdenken. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände ist nachzuholen. Wir sind für eine offene und transparente Informationspolitik.

    In dem Verkehrswegenetz sind alle Maßnahmen zu treffen, die mögliche Belastungen reduzieren, insbesondere durch den Ausbau der K25 und L369 mit Radwegen sowie des Kreisels vor Mackenbach aus Richtung Weilerbach.

    Weilerbach, 10.09.2012"

    Wortlaut der Resolution des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Weilerbach
    vom 20.08.2012

    "Neubau des US-Hospitals Weilerbach
    Verzicht auf die Öffentlichkeitsbeteiligung

    Mit Verwunderung hat der Ortsgemeinderat Weilerbach zur Kenntnis genommen, dass für die Durchführuung von Rodungsmaßnahmen auf der US-Liegenschaft Rhine Ordnance Barracks Kaiserslautern die Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschlossen wird.

    Gerade als unmittelbar betroffene Gemeinde fehlt uns eine wichtige demokratische Beteiligung am Entscheidungsprozess. Hinzu kommt, dass bislang kaum direkte Informationen über die geplanten Maßnahmen an die örtlichen Gremien erfolgt sind.

    Der Orstgemeinderat fordert,

    1. Die Ausnahmeentscheidung nach §3 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 02. August 2012 (Az.: 63-25-00/0510) aufzuheben.
    2. Eine offene und transparente Informationspolitik gegenüber der Ortsgemeinde Weilerbach und deren Bürgerinnen und Bürgern.
    3. Den Ortbürgermeister der Gemeinde Weilerbach zu den Informationsgesprächen einzuladen.
    4. Aufgrund der steigenden Verkehrsbelastungen durch den Neubau, den Ausbau der K25 und des Kreisels vor Mackenbach aus Richtung Weilerbach kommend, in die Planungen aufzunehmen."

    Wortlaut der Resolution des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Mackenbach

    "Ortsgemeinderat fordert Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau des US-Medical Centers (Hospital) in Weilerbach und den entsprechenden Ausbau des Verkehrswegenetzes

    Der Ortsgemeinderat bedautert die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung nach §3 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, dem Antrag der US-Streifkräfte auf Verzicht der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung beim Neubau des US-Medical Centers (Hospital) in Weilerbach, stattgegeben zu haben. Die vom Ministerium genannten Gründe sind in keiner Weise stichhaltig.

    Das durchaus positive Projekt für die Ortsgemeinde und die Region wird durch die Entscheidung des Ministeriums nach Ansicht des Ortsgemeinderates nicht gefördert, sondern erheblich belastet. Das Bundesministerium der Verteidigung wird aufgefordert, seine Haltung nochmals zu überdenken. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände ist nachzuholen. Wir sind für eine offene und transparente Informationspolitik.

    In dem Verkehrswegenetz sind alle Maßnahmen zu treffen, die mögliche Belastungen reduzieren, insbesondere durch den vierspurigen Ausbau der L369 ergänzt mit einem Radweg sowie des Ausbaues des Kreisels Mackenbach-Ost.

    Mackenbach, 09.10.2012"

    Forderungen

    Forderungen der Verbandsgemeinde Weilerbach und der Ortsgemeinden an das Planverfahren

    Von Seiten der Verbandsgemeinde Weilerbach und ihrer zugehörigen Ortsgemeinden werden an das Planverfahren folgende Forderungen zu Einzelthemen gestellt:

    • Verkehr
      • Hauptverkehrsanbindung wie im Fachgutachten vorgeschlagen über die L369/K5 zu den Anschlussstellen A6
      • Der vierspurige Ausbau der L369
      • Der Ausbau der K25 als Ersatzzubringer aus Richtung Nordosten mit einer Radwegeanbindung.
      • Über diese Anbindung soll der Schwerlastverkehr zum Krankenhaus geführt werden und wird weiter Zubringerverkehr aus nordöstlicher Richtung mit sich bringen. Mit dieser Maßnahme könnte auf den geplanten vierspurigen Ausbau der L 369 am dem Industriegebiet Nord verzichtet werden (Kosteneinsparung)
      • Durchführung der Umbaumaßnahmen an den Kreisverkehrsanlagen L369/L356 (südlich Mackenbach (wie in Planung) sowie L369/K5 und Umgestaltung bzw. Neubau der Zubringer zur A6 (wie im Fachgutachten vorgeschlagen)
      • Schnellstmöglicher Ausbau (in Planung) der Kreisverkehrsanlage L367/L356 (östlich Mackenbach)
      • Prüfung, ob entlang der L356 östlich Mackenbach zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden
      • Erstellung eines Baustellenverkehrsplanes, der die Lenkung der Verkehrsströme während der mehrjährigen Bauphase sicherstellt
      • Schaffung der planerischen und finanziellen Voraussetzungen, dass eventuell entstehende Schäden an kommunalen Ortsdurchfahrtstraßen (in Richtung Reichenbach-Steegen und Kollweiler) nach Abschluss der Baumaßnahme beseitigt werden können
  • Projektstand

    Die US-Streitkräfte haben dem Landesbetreib Liegenschafts- und Baubetreuung Landstuhl im Januar 2012 den Vorentwurf für die seit 2010 laufende Krankenhausplanung vorgelegt. Mit der Verabschiedung des Verteidigungshaushaltes Ende 2011 hat der Kongress als Mindestsumme 750 Millionen US-Dollar in den Haushalt eingestellt. Es wurden auch bereits Baugelder für das Jahr 2012 bereitgestellt. Der US-Kongress hat eine Überprüfung des ursprünglich mit 1,2 Milliarden US-Dollar bezifferten Projektrahmens gefordert. Diese Überprüfung wird voraussichtlich bis zum Beginn des Jahres 2013 dauern.

    Mit dem vorbereitenden Arbeiten (Waldrodung) sollte ursprünglich im Oktober 2012 begonnen werden. Ob die Rodungsarbeiten noch im Jahr 2012 durchgeführt werden, hängt von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Neustadt über die Klagen der Naturschutzverbände BUND und NABU ab.

    Aktuelle Informationen zum Projektstand vom Februar 2013 finden Sie unter dem Reiter Infoveranstaltungen.

  • Gesetzesgrundlagen

  • Infoveranstaltungen

    •Infoveranstaltung am 27. April 2012 in Mackenbach, Kaisers Saal

    Am 27. April 2012 fand im Kaisers Saal in Mackenbach eine öffentliche Informationsveranstaltung der Verbandsgemeinde Weilerbach zum Thema Neubau US-Hospital statt.

    Infoveranstaltung am 18. Februar 2013 in Rodenbach, Bürgerhaus

    Nach langer Vorbereitungszeit ist es gelungen, in der Verbandsgemeinde Weilerbach eine umfassende Informationsveranstaltung über den geplanten Neubau des US-Medical Centers Weilerbach (Kaiserslautern Military Community Medical Center) zu organisieren. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit sich über den Verfahrensstand und das weitere Vorgehen aus erster Hand zu informieren.

    Anbei sind die Vorträge dieser Veranstaltung einsehbar: