Der Erörterungstermin unter Leitung der Planfeststellungsbehörde, des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM), fand am 22.01.2025 in Rodenbach statt. Die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen wurden vorgetragen und die Planung sowie der naturschutzfachliche Ausgleich erläutert.
Auf Grundlage der vorliegenden Planung unter Einbeziehung des Erörterungstermins wird nun der Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde erarbeitet. Rechtskraft erlangt der Beschluss sechs Wochen nach Veröffentlichung, sofern keine Klage eingereicht wird. Mit der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses hat das Vorhaben dann Baurecht und kann umgesetzt werden.
Parallel werden seitens der beteiligten Kommunen die Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro vorbereitet, damit nach Rechtskraft des Beschlusses die Arbeiten ausgeschrieben werden können.