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Bachbahn-Radweg: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss


Für die an dem Projekt beteiligten Kommunen – die Stadt Kaiserslautern sowie die Ortsgemeinden Rodenbach, Weilerbach und Otterbach – besteht daher aktuell kein Baurecht.

Den Kommunen liegen derzeit noch keine Informationen über den Inhalt der Klage vor. Dies erfolgt erst nach der Klagebegründung, deren Frist Anfang Juni 2026 ausläuft. Trotz dessen laufen bei der Stadt Kaiserslautern, der Verbandsgemeinde Weilerbach und der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg weiterhin die Vorbereitungen für die Ausführungsplanung, die Ausschreibungsunterlagen, die Abstimmungen sowie die Maßnahmen des naturschutzfachlichen Ausgleichs für die "Pendlerradroute Bachbahn".

Der Radweg wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowohl in Kaiserslautern als auch im Landkreis gewünscht und erwartet. Bürgerinnen und Bürger haben auch eine Petition gestartet, die den Bau des Radwegs fordert. Seitens der beteiligten Kommunen stößt dieser Wunsch auf offene Ohren. Sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig wird und damit Baurecht besteht, kann mit dem Freischnitt der Trasse und dem Rückbau der Gleise begonnen werden. Anschließend würde der eigentliche Bau des Weges erfolgen.“