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DORFPLATz

Bauholzvergütung der Reichswaldgenossenschaft


Heute gewährt die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern eine sogenannte Bauholzvergütung. Bürger/innen der Reichswaldgemeinden erhalten auf Antrag unter anderem für einen Wohnhausneubau, für Erweiterungsbauten oder Instandsetzung an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz von der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern diese Vergütung.

Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich. Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone etc. sind nicht vergütungsfähig.

Voraussetzung zur Gewährung der Bauholzvergütung ist, dass das Gebäude dem eigenen Wohnbedarf dient, also von dem/der Antragsteller/in tatsächlich bewohnt wird bzw. bei landwirtschaftlichen Unternehmen auch selbst genutzt wird.

Bei gewerblichen Objekten ist Voraussetzung, dass die Antragsteller die Gewerbefläche und die Wohnfläche selbst nutzen und die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche ist.

In der Verbandsgemeinde Weilerbach haben jedoch nicht alle Bürger/innen Anspruch auf Bauholzvergütung. Davon ausgenommen sind die Bewohner/innen der Ortsgemeinden Kollweiler und Reichenbach-Steegen.

Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung ist auf der Internetseite der RWG unter www.rwg-kl.de ersichtlich. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden.

In der Regel prüft die Kommission zur Bauholzaufnahme im Herbst (September/Oktober) vor Ort die ordnungsgemäße Verwendung des Bauholzes. Antragsteller müssen bei der Bauholzaufnahme nicht anwesend sein. Sofern sich aus der Prüfung vor Ort Fragen ergeben, die nicht am Tag der Bauholzaufnahme geklärt werden können, wird sich die Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern mit den Antragstellern in Verbindung setzen.

Gerade in Zeiten steigender Baukosten, ist der durch die RWG gewährte Zuschuss eine willkommene Entlastung. Ein Antrag kann innerhalb von drei Jahren nach amtlicher Bauvollendung eingereicht werden.

Nähere Infos bei der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern