Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Hinterbliebenen und Besucher auf den Friedhöfen der Verbandsgemeine Weilerbach wohl fühlen und gerne an die / ihre Grabstätten kommen. Deshalb hat die Friedhofsverwaltung einheitliche Regelungen je nach Grabarten zusammengefasst.
1. Beisetzung von Urnen
Sie oder Ihre Angehörigen haben sich bewusst für eine Beisetzung in der Urnenwand, in einem Rasenurnengrab, ein Rasengrab als Erdbestattungsgrab bzw. für eine anonyme Beisetzung entschieden. D.h., Sie haben gewählt, auf die Grabpflege zu verzichten und diese der Gemeinde zu überlassen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zu vorgenannten Grabstätten folgende Verhaltensregeln gelten:
• Nach der Beisetzung dürfen Blumen, Kränze bzw. Gestecke bis zum Verwelken stehen bleiben, jedoch längsten 4 Wochen.
• Es ist nicht gestattet, an den Urnengrabstätten einer Urnenwand, eines Rasengrabes oder eines anonymen Grabes Grabschmuck, wie Blumen, Kerzen oder Andenken anzubringen, niederzulegen oder aufzustellen.
• In Ausnahmefällen ist ein Anbringen oder Ablegen von kleinen bzw. einzelnen Blumen oder einer Kerze an Gedenktagen, wie Geburts- oder Todestagen, gestattet. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, diese Gegenstände am folgenden Tag selbständig wieder zu entfernen.
• Anonyme Beisetzungen sind solche, in denen eine Beisetzung OHNE (namentliche) Kennzeichnung des Feldes bzw. der Grabstätte erfolgt. In der Regel verabschieden sich die Angehörigen im Vorfeld und die Urne wird von einem Mitarbeiter der Friedhofverwaltung / Verbandsgemeinde an einem nur ihm bekannten Platz verbracht. Deshalb dürfen anonyme Gräber nicht gekennzeichnet werden, egal ob mit kleinen Platten, Lichtern oder Lampen.
2. Grabstätten von Sarggräbern
Bzgl. der Sarggräber ist folgendes zu beachten:
• Bitte achten Sie darauf, dass verwelkte Blumen und Kränze von den Gräbern entfernt werden.
• Die Bepflanzung darf andere Grabstätten sowie öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
• Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher.
• Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.
• Beachten Sie bei frischen Gräbern, die eine Holzeinfassung als Provisorium erhalten, die Beschreibung und Abmaße in der jeweiligen Satzung der Ortsgemeinde. Die Holzeinfassung muss mit dem Weg einheitlich abschließen. Zwischen den Gräbern ist ein Weg von 30 cm einzuhalten.
Um Sie bei der korrekten Lage bzgl. der Abmessungen zu unterstützen, informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung. Unsere Mitarbeiter setzten auf Wunsch oder bei Unstimmigkeiten kleine weiße Pflöcke an die Ecken des Grabfeldes zur Orientierung ein.
• Grabstätten müssen i. d. R. innerhalb sechs Monate nach der Bestattung hergerichtet werden. Hierzu gibt es zu jeder Ortsgemeinde einen Passus in der Satzung über die Art und Weise, Abmessungen, etc.
Errichten und Ändern von Grabmalen: Die Grabmale sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen und richten sich nach der jeweiligen Satzung der Ortsgemeinde. Die Errichtung der Grabmale kann nur nach Genehmigung dieser erfolgen. Hierzu erhalten Sie einen Vordruck bei der Friedhofsverwaltung. Die Details können Sie mit dem Steinmetz Ihres Vertrauens besprechen.
• Standsicherheitsprüfung: Es erfolgt jährlich eine Standsicherheitsprüfung. Der Termin wird im Amtsblatt veröffentlicht. Nach der Standsicherheitsprüfung werden die Nutzungsberechtigten, sofern im Rahmen der Prüfung sich Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit ergeben haben, angeschrieben. Wir bitten Sie, die Grabsteine in der angegeben Frist ausbessern zu lassen.
• Bitte achten bei Ihren Friedhofgängen selbst auf die Sicherheit Ihres Grabes, insbesondere auch bei den Fundamenten.
Wir möchten Sie mit diesen Regeln in keiner Weise gängeln. Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Hinterbliebenen und Besucher auf den Friedhöfen der Verbandsgemeine Weilerbach wohl fühlen und gerne an die / ihre Grabstätten kommen. Unsere Friedhofsmitarbeiter halten die Friedhöfe mit großer Sorgfalt in Ordnung und wir bitten Sie diesbezüglich um Ihre Unterstützung. Zufriedene Bürger liegen uns am Herzen.
Es kann natürlich vorkommen, dass Angehörige wegziehen oder selbst versterben. Gerne können Sie diesbezüglich auf die Friedhofsverwaltung zu kommen, damit wir eine Lösung für solche Fälle finden.
Wir appellieren an Sie, diese Regeln einzuhalten. Andernfalls werden wir in absehbarer Zeit, die Nutzungsberechtigten betroffener Grabstätten gesondert anschreiben.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre aktive Unterstützung. Im Voraus vielen Dank!
Verbandsgemeinde Weilerbach
Friedhofsverwaltung

