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DORFPLATz

Änderungen der Landesbauordnung


Nach § 63 LBauO sind Bauanträge – mit Ausnahme der Verfahren nach dem Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO) – künftig direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen, also bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern). Die Verbandsgemeindeverwaltung ist damit nicht mehr Annahmestelle für Bauanträge.

Bitte beachten Sie daher, dass ab dem genannten Datum alle bauantragspflichtigen Vorhaben unmittelbar an die Kreisverwaltung Kaiserslautern zu richten sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ralf Schwarm
Bürgermeister