Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, Überweisungen rechtzeitig vorzunehmen mit Angabe der Bürger- und Buchungsnummer, damit diese zum Fälligkeitstag dem Konto der Verbandsgemeindekasse Weilerbach gutgeschrieben sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgemäßer Zahlung weitere Kosten wie Säumniszuschläge, Mahngebühren u.a. entstehen können.
Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können hier heruntergeladen werden.

