Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeilerbachDie Haltung eines Hundes ist ebenso abzumelden bei Wegzug aus der Verbandsgemeinde Weilerbach.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Weilerbach gibt es aktuell keine Hundesteuermarken.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung