Hundehaltung Abmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weilerbach

    Die Haltung eines Hundes ist ebenso abzumelden bei Wegzug aus der Verbandsgemeinde Weilerbach.

    Im Bereich der Verbandsgemeinde Weilerbach gibt es aktuell keine Hundesteuermarken.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende