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DORFPLATz

Veröffentlichung Alters- und Ehejubilare


Altersjubiläen in diesem Sinne sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Wir weisen Sie daraufhin, dass den betroffenen Personen nach § 50 Abs. 5 BMG ein Widerspruchsrecht zusteht. Hierzu können Sie sich mit unserem Meldeamt in Verbindung setzen.

Die Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen erfolgt wieder ab 01. Mai 2023.

Ralf Schwarm
Bürgermeister